Stockder, Eduard
Firma | Eduard Stockder (Stockter) |
---|---|
Branche | Beitelschmied 1 |
Adresse | Remscheid, Deutschland |
gegründet | |
geschlossen | |
Hersteller | x |
Händler | |
Beitel | x |
Bildhauerwerkzeuge | |
weitere Infos |
Warenzeichen der Firma Eduard Stockder


Heute den dreizehnten Februar
Achtzehnhundert drei und vierzig erschien auf dem
Secretariat des Königlichen Fabriken-Gerichts zu
Remscheid der Beitelschmied Eduard Stockder zu Reins-
hagen, Namens seiner Mutter Wittwe Friedrich Wilhelm Stock-
der und der Erben Ferdinand Stockder daselbst
Derselbe graduzirte eine Urkunde der früher hier be-
standenen Fabrik-Zeichen Kommission de dato
Remscheid den 21. November 1831 worauf die Gebrü-
der Stockder zur Prägung des Zeichens die doppel-
ten Fische auf Zimmermanns - Schreiner - Drechsler- Bild-
hauer - Gold und Silberschmidts Geräthschaften
berechtigt ist sind, wobei erklärt wurde, daß F Texteinfügung an dieser Stelle vom linken Rand:
F
man sich dieses Zeichens
auch auf silber andern
Stahl und Eisenwaaren
bediene.-
genehmigt
Stockter
Haardt Zugleich überreichte derselbe nach Wortschrift des Art 73
des Decrets vom 17 December 1811 drei Abdrücke des besagten
Zeichens zum Zwecke der gesetzlich vorgeschriebenen
Hinterlegung desselben und Conservirung der
Eigenthums Rechtes und bat ihm über diese Hinterle-
gung Act zu ertheilen.
Hierüber ist gegenwärtige Verhandlung aufgenom
men und nach Vorlesung und Genehmigung unterschrie
ben, auf dem Comparenten ein paraphirtes und besie
geltes Exemplar jener Abdrücke zugestellt worden.
Demselben wurde zugleich aufgegeben die nach einem
Beschluße des Fabrikanten-Gerichts für die Einreichung die
ses Zeichen und die Eintragung des Verbal-Prozesses
auf 5 Sgroschen bestimmte Abgabe binnen 3 Tagen an
die hiesige Kommunal-Kasse bei Verlust des Rechtes
einzuzahlen. Eduard Stockter
Haardt
Warenzeichen der Firma Eduard Stockder


No. 157
Heute den dreizehnten Februar
Achtzehnhundert drei und vierzig erschien auf dem
Secretariat des Königlichen Fabriken-Gerichts zu
Remscheid der Beitelschmied Eduard Stockder zu Reins-
hagen, Namens seiner Mutter Wittwe Friedrich Wilhelm Stock-
der und der Erben Ferdinand Stockder daselbst.
Derselbe graduzirte eine Urkunde der früher hier be-
standenen Fabrik-Zeichen Kommission de dato
Remscheid den 21. November 1831 worauf die Gebrü-
der Stockder zur Prägung des Zeichens der einfache
Fisch auf Zimmermanns - Schreiner - Drechsler- Bildhauer-
auf Gold und Silberschmidts Geräthschaften
berechtigt ist sind, wobei erklärt wurde, daß man F
Texteinfügung an dieser Stelle vom linken Rand:
F
sich dieses Zeichens
auch auf silber andern
Stahl und Eisenwaaren
bediene.-
genehmigt
Stockter
Haardt
Zugleich überreichte derselbe nach Wortschrift des Art 73
des Decrets vom 17 December 1811 drei Abdrücke des besag
ten Zeichens zum Zwecke der gesetzlich vorgeschriebenen
Hinterlegung desselben und Conservirung der
Eigenthums Rechtes und bat ihm über diese Hinterle-
gung Act zu ertheilen.
Hierüber ist gegenwärtige Verhandlung aufgenom
men und nach Vorlesung und Genehmigung unter
schrieben, auf dem Comparenten ein paraphirtes und
besiegeltes Exemplar jener Abdrücke zugestellt worden.
Demselben wurde zugleich aufgegeben die nach einem
Beschluße des Fabrikanten-Gerichts für die Einreichung
dieses Zeichen und die Eintragung des Verbal-Pro
zesses auf 5 Sgroschen bestimmte Abgabe binnen 3
Tagen an die hiesige Kommunal-Kasse bei Verlust des
Rechtes einzuzahlen.
Eduard Stockter
Haardt
Warenzeichen der Firma Eduard Stockder



No. 158
Heute den dreizehnten Februar
Achtzehnhundert drei und vierzig erschien auf dem
Secretariat des Königlichen Fabriken-Gerichts zu
Remscheid der Beitelschmied Eduard Stockder in Reins-
hagen, Namens seiner Mutter Wittwe Friedrich Wilhelm
Stockder und der Erben Ferdinand Stockder daselbst.
Derselbe graduzirte eine Urkunde der früher hier be-
standenen Fabrik-Zeichen Kommission de dato
Remscheid den 21. November 1831 worauf die Gebrü-
der Stockder zur Prägung des Zeichens I.P.S.
auf Zimmermanns - Schreiner - Drechsler- Bildhauer-
auf Gold und Silberschmidts Geräthschaften
berechtigt ist sind, wobei erklärt wurde, daß F
Texteinfügung an dieser Stelle vom linken Rand:
F
man sich dieses Zeichens
auch auf allen an
dern Stahl und Eisen-
waaren bediene.
-
genehmigt
Stockter
Haardt
Zugleich überreichte derselbe nach Wortschrift des Art 73
des Decrets vom 17 December 1811 drei Abdrücke des besagten
Zeichens zum Zwecke der gesetzlich vorgeschriebenen
Hinterlegung desselben und Conservirung des
Eigenthums Rechtes und bat ihm über diese Hinterle-
gung Act zu ertheilen.
Hierüber ist gegenwärtige Verhandlung aufgenom
men und nach Vorlesung und Genehmigung unterschrie
ben, auf dem Comparenten ein paraphirtes und besie
geltes Exemplar jener Abdrücke zugestellt worden.
Demselben wurde zugleich aufgegeben die nach einem
Beschluße des Fabrikanten-Gerichts für die Einreichung die
ses Zeichens und die Eintragung des Verbal-Prozesses
auf 5 Sgroschen bestimmte Abgabe binnen 3 Tagen an
die hiesige Kommunal-Kasse bei Verlust des Rechtes
einzuzahlen.
Eduard Stockter
Haardt
Warenzeichen der Firma Eduard Stockder


No. 159
Heute den dreizehnten Februar
Achtzehnhundert drei und vierzig erschien auf dem
Secretariat des Königlichen Fabriken-Gerichts zu
Remscheid der Beitelschmied Eduard Stockder in Reins-
hagen, Namens seiner Mutter Wittwe Friedrich Wilhelm Stock-
der und der Erben Ferdinand Stockder daselbst.
Derselbe graduzirte eine Urkunde der früher hier be-
standenen Fabrik-Zeichen Kommission de dato
Remscheid den 21. November 1831 worauf die Gebrü-
der Stockder zur Prägung des Zeichens die Schlange
auf alle Stahl und Eisenwaaren
berechtigt ist sind, wobei erklärt wurde, daß F
Zugleich überreichte derselbe nach Wortschrift des Art 73
des Decrets vom 17 December 1811 drei Abdrücke des besag-
ten Zeichens zum Zwecke der gesetzlich vorgeschriebenen
Hinterlegung desselben und Conservirung des
Eigenthums Rechtes und bat ihm über diese Hinterle-
gung Act zu ertheilen.
Hierüber ist gegenwärtige Verhandlung aufgenom
men und nach Vorlesung und Genehmigung unter
schrieben, auf dem Comparenten ein paraphirtes und
besiegeltes Exemplar jener Abdrücke zugestellt worden.
Demselben wurde zugleich aufgegeben die nach einem
Beschluße des Fabrikanten-Gerichts für die Einreichung
dieses Zeichens und die Eintragung des Verbal-Pro
zesses auf 5 Sgroschen bestimmte Abgabe binnen 3
Tagen an die hiesige Kommunal-Kasse bei Verlust des
Rechtes einzuzahlen.
Eduard Stockter
Haardt
Am linken Rand:
F
man sich
Löschung von sieben
Worten genehmigt
Stockter
Haardt